0172 2789490 Bei Havarie­fällen außer­halb der Dienstzeiten.

Wir informieren über aktuelle Gebühren, Satzungen & Gesetze.

Aktuelle Gebühren

Kalkulationszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024.

  1. Schmutzwassergebühr – volle Gebühr: 3,96 €/m³
  2. Schmutzwassergebühr – verminderte Gebühr: 1,98 €/m³
  3. Niederschlagswassergebühr: 0,92 €/m²
  4. Fäkalschlammentsorgungsgebühr (Vollbiologie): 44,28 €/m³   
  5. Fäkalschlammentsorgungsgebühr (mechan. Anlage): 44,28 €/m³
  6. Fäkalschlammentsorgungsgebühr (abflusslose Grube): 44,28 €/m³
  7. Fäkalschlammentsorgungsgebühr außerhalb des Tourenplans (alle Gruben): 56,78 €/m³
  8. Grubenkontrollgebühr (abflusslose und mechan. Gruben): 17,86 € je Überwachung
  9. Grubenkontrollgebühr (Gruben nach DIN 4261-Teil 2): 20,72 € im Kalenderjahr

Bitte beachten Sie, dass der AZV „Espenhain“ gegenüber seinen benachbarten Verbänden keine Grundgebühr für keine der Entsorgungsarten erhebt!

Info

1 Der Kalkulationszeitraum kann durch die Verbandsversammlung jederzeit durch Erstellung einer Neukalkulation und deren Beschluss aufgehoben werden, wenn wesentliche Gründe dies anzeigen.

2 Bemessungsmaßstab der Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserbezug in m³ des betreffenden Grundstücks

3 Maßstab für die zu veranlagende Fläche bei der Bemessung der Niederschlagswassergebühr ist die versiegelte, an die öffentliche Abwasserentsorgung direkt oder indirekt angeschlossene Fläche in m²

4 zur Veranschlagung kommt die tatsächlich entnommene Schlammmenge aus einer abflusslosen Grube oder Kleinkläranlage

5 Gebühr für die Erfassung und Überwachung des Zustandes der im Verbandsgebiet befindlichen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in € pro Kontrolle

Historische Entwicklung der Gebühren

Entwicklung der Gebühren von 1994 bis 2024.