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Allgemein
Kleinkläranlagen
Förderunschädlicher Baubeginn
Sanierungen
Der veröffentlichte Planstand stellt lediglich eine Information des Verbandes für diejenigen Grundstückseigentümer dar, deren zukünftige Abwasserentsorgung über dezentrale biologische Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Gruben erfolgen soll.
Die zum zentralen Anschluss vorgesehenen Grundstücke sind in der Planzeichnung ebenso ausgewiesen. Für diese Grundstücke behält sich der Verband bis zur Fertigstellung der Ausführungsplanungen und deren Bestätigung durch das Umweltamt, bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Landkreis Leipzig, die Möglichkeit der Planungs- bzw. Vorhabensänderung vor, insbesondere wenn die Investitionsmaßnahmen nicht wirtschaftlich sind oder aus anderen Gründen undurchführbar werden.
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