0172 2789490 Bei Havarie­fällen außer­halb der Dienstzeiten.

Selbstauskunft
zu versiegelten Flächen

Auskunft

Anschrift der/des Grundstückseigentümer(s)

Achtung: nicht Besitzer/Mieter/Pächter!

Lage des Grundstück

Angaben zum Grundstück

Gesamtfläche des Grundstücks laut Grundbuch

Versiegelte Grundstücksflächen sind nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 AbwS: die gesamten Grundflächen von Gebäuden oder bauliche Anlagen einschließlich Dachüberstände, etc.. Bauliche Anlagen nach § 2 Abs. 1 S. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn eine Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 SächsBO sind bauliche Anlagen auch: Lagerplätze, Abstellplätze, Stellplätze, unabhängig davon ob diese betoniert oder aus Rasengittersteinen, Ökopflastersteinen etc. besteht.


Je Zeile:
Flächenart (Bsp. Garage)
Flächengröße in m²
Volumen der Speicheranlage in m³ bzw. Oberfläche der Versickerungsanlage in m²

Achtung: Regenfässer/tonnen sind als Speicheranlage nicht von Bedeutung. Lediglich Speicheranlagen mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 m³ (je einzelne Anlage) sind hier anzugeben.