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Installation einer zweiten Wasseruhr (Gießwasserzähler) und Modalitäten zur Absetzung von der Schmutzwassermenge

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Wochen trat eine Vielzahl an Grundstückseigentümer an uns mit der Frage der Installation eines Gießwasserzählers/Außenzähler für die Absetzung von Gießwasser von der Schmutzwassergebühr heran.

Folgend können Sie die Vorgehensweise zur ordnungsgemäßen Anmeldung dieser zusätzlichen Wasseruhr beim Verband sowie der jährlich regelmäßigen Meldung für eine zu gewährende Absetzung entnehmen:

 

Sie lassen sich von einem Handwerker – Klempner/Installateur eine geeichte Wasseruhr manipulationssicher (mit Verplombung) einbauen. Wenn Sie selbst über die entsprechende Fachkunde verfügen, können Sie diese auch selbst einbauen. Nach dieser zweiten Wasseruhr darf ausschließlich die Entnahme für Gießwasser erfolgen.

Sie machen ein Foto, welches die Einbausituation - den ordnungsgemäßen Einbau, belegt (Plombe muss ersichtlich sein). Des Weiteren ein Foto der Wasseruhr, auf welchem die Zählernummer, Anfangszählerstand und das Eichdatum zu erkennen ist. Diese beiden Bilder senden Sie uns, zusammen mit Ihrem Buchungszeichen für Schmutzwassergebühren, per Mail zu. Die E-Mailadresse sowie das betreffende Buchungszeichen ist Ihrem jährlichen Schmutzwassergebührenbescheid zu entnehmen.

Mit dem Zugang dieser beiden Bilder beim AZV ist diese Wasseruhr Ihrem Grundstück zugeordnet.

Jedes Jahr nach der Gießsaison - spätestens jedoch bis zum 28.02. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres ist der jeweilige Antrag auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen beim Abwasserzweckverband "Espenhain" schriftlich zu stellen. 

Der Antrag ist dabei über unsere Homepage vorzunehmen (Onlineformular Absetzung Gießwasser). Sie finden den Link zum Formular auch über Onlineverfahren/Absetzung-Schmutzwassergebühren auf unserer Homepage. Mit Hilfe des Onlineformulars übermitteln Sie uns den jeweils aktuell abgelesenen Zählerstand sowie ein aktuelles Foto der Wasseruhr. Damit können wir aus der Differenz zum Vorjahr die im Veranlagungsjahr vergossenen Wassermengen ermitteln. Wichtig: Sie müssen selbst daran denken und uns jährlich diesen Zählerstand übermitteln. Bitte nicht dem Ableser der Hauptwasseruhr mitgeben, dieser nimmt ausschließlich die Daten für den Trinkwasserversorger entgegen und weiter.

Wir weisen Sie darauf hin, dass verspätete Anträge (welche nach dem 28.02. dem Verband zugehen) keine Berücksichtigung bei der Absetzung finden können.

Für eine Absetzung der Gießwassermengen ist zu beachten, dass das Wasser, welches über diesen Zähler läuft ausschließlich zum Gießen verwendet werden darf (keine Poolbefüllung o. Ä.). Wir verweisen dabei auf die Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen zur Thematik der rechtlichen Behandlung von zu entsorgenden Wässern von Schwimmbecken und Pools. Stellungnahme Ladi - Poolwasser

Eine Absetzung kann dann gewährt werden, wenn der Mindestverbrauch von 27m³/Jahr/Person über die Hauptwasseruhr gelaufen ist. Das Alter der Personen ist dabei nicht von Bedeutung, es zählt jede einwohnermeldeamtliche dem Grundstück ausgewiesene Person.

Wir weisen abschließend darauf hin, dass für das Absetzungsverfahren die Regelungen der Verwaltungskostensatzung des Verbandes vom 07.11.2019 in der jeweils geltenden Fassung Anwendung finden. Der Verwaltungsaufwand in Bezug auf Entscheidungen über Anträge auf Absetzung bei der Schmutzwasserentsorgung ist demnach nach § 5 Abs. 1 GebS i.V.m. Lfd. Nr. 8.3. des Kostenverzeichnisses der Verwaltungskostensatzung des AZV "Espenhain" gemäß lfd. Nr. 14 des Kostenverzeichnisses dem Antragsteller aufzuerlegen.

Es ist dabei, in Abhängigkeit des konkreten Zeitaufwandes, jeweils von einem Bearbeitungsaufwand von 1 - 2 Zeiteinheiten auszugehen. Die einzelne Zeiteinheit (angefangene Viertelstunde) ist dabei aktuell mit 9,56 € zu berechnen.

 

Zu auftretenden Fragen stehen wir Ihnen zu den Geschäftszeiten des AZV gern zur Verfügung.

 

 

Diese News wurde am Donnerstag, 13. August 2020 um 09:35 Uhr veröffentlicht.

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